 Steuerberater Hans-Georg Allertseder |
Allertseder Hans-Georg, Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater - Wer bis zum 30. November beim Finanzamt den Antrag stellt, sich bestimmte laufende Belastungen als Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, kann seine Steuerlast im Dezember kräftig drücken, weil der komplette Freibetrag für dieses Jahr dann auf den verbleibenden Zeitraum des Jahres aufgeteilt wird.
Versetzung hierfür ist, dass Steuerzahler mindestens 600 Euro solcher Aufwendungen im Jahr tragen müssen.
Bei den Werbungskosten berücksichtigt aber das Finanzamt bei Arbeitnehmern nur die Kosten oberhalb der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro.