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NEUSTADT. Der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab verleiht für die beiden vergangenen Jahre 2010 und 2011 wieder einen Sozialpreis. Der Sozialpreis wird an Personen oder Personengruppen, die im Landkreis wohnen bzw. ihren Sitz haben und die besonderes soziales Engagement im Landkreis bewiesen haben, verliehen.
Mit diesem Sozialpreis soll beispielhaftes Handeln im sozialen Bereich ausgezeichnet werden, welches oft unbemerkt von der Öffentlichkeit, im Dienste der Menschen erbracht wird.
Insbesondere soll der Einsatz auf dem Gebiet der Altenarbeit, der Behindertenarbeit, der Hilfe für die sozial Schwachen und Benachteiligten, sowie der Jugendlichen geehrt werden.
Der Preis kann auf mehrere Preisträger verteilt werden. Er ist insgesamt mit 2.500 Euro dotiert.
Das Vorschlagsrecht für den Preis steht jeder im Landkreis wohnenden natürlichen Person, jeder juristischen Person sowie jeder Personengruppe mit Sitz im Landkreis zu.
Der Vorschlag ist schriftlich einzureichen und muss begründet werden.
Die Anlagen sollen 2 Seiten nicht überschreiten.
Der Landkreis erbittet Vorschläge, die den genannten Vergabekriterien entsprechen.
Vorschläge können bis spätestens 16.03.2012 beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, Sachgebiet 24, Stadtplatz 36, 92660 Neustadt a. d. Waldnaab, eingereicht werden (Tel. für etwaige Rückfragen: 09602 / 79-2400).
Nach diesem Termin eingehende Vorschläge werden bei der Vergabe nicht mehr berücksichtigt.