 Energieausweis (Ausschnitt) (Bild: Dirkes1 / Wikimedia Commons) |
OBERPFALZ. Wer eine Immobilie besitzt, die er selbst bewohnt, hat sich über den Energieausweis vielleicht noch keine Gedanken gemacht. Aber möglicherweise steht irgendwann der Verkauf oder eine Vermietung oder Verpachtung an: Dann braucht man ihn. Aber was ist das eigentlich, dieser Energieausweis?
In der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2007 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass jeder Eigentümer einer gewerblich genutzten Immobilie sowie jeder Vermieter für seine Gebäude einen Energieausweis benötigt. Dadurch sollen Käufer oder Mieter die in Zukunft entstehenden Kosten besser abwägen können. Man unterscheidet dabei zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsorientierten Energieausweis. Für Wohngebäude (bis zu vier Wohnungen mit Bauantrag vor 1. November 1977) ist ein Energieausweis auf Grund des Energiebedarfs auszustellen. Bei Nichtwohngebäuden hat man die Wahl zwischen einem Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs oder des Verbrauchs.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis beruht auf der Messung des tatsächlichen Energieverbrauchs. Dabei werden lediglich witterungsbedingte Einflüsse „herausgerechnet“. Es macht also einen großen Unterschied, ob eine Immobilie zum Zeitpunkt der Messung von einer mehrköpfigen Familie oder einer berufstätigen Einzelperson bewohnt wird.
Der bedarfsorientierte Energieausweis berücksichtigt die energetische Gesamtqualität eines Gebäudes; er ist somit die objektivere Variante.
Eine Vielzahl von Personengruppen darf, sofern sie die im Gesetz definierten Qualifikationen erfüllen, Energieausweise ausstellen. Dazu gehören sowohl Hochschulabsolventen zum Beispiel aus dem Bereich Architektur oder Bauingenieurwesen als auch Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker in den entsprechenden Bereichen. Verbrauchsorientierte Energienachweise werden inzwischen auch online von verschiedenen Firmen angeboten. Hierzu muss man lediglich die benötigten Verbrauchsunterlagen einsenden. Die Preise liegen meist unter hundert Euro.
Wer einen bedarfsorientierten Energienachweis erstellen lassen will oder muss, der sollte sich zum Beispiel an einen dafür qualifizierten Handwerksmeister vor Ort wenden. Aber auch ein ganz neuer Beruf ist bereits entstanden, der des Energieberaters. Das kann zum Beispiel ein Architekt sein, der zusammen mit dem Kunden eine Gebäudebegehung macht und dabei auch gleich Verbesserungsvorschläge unterbreiten kann. Hier variieren die Preise sehr stark und hängen auch vom Gebäude und den dazu verfügbaren Unterlagen ab. Die Deutsche Energieagentur dena ermittelte in einem Feldversuch, dass in 60 Prozent der Fälle der Preis unter 300 Euro lag, teilweise jedoch auch deutlich darüber, etwa wenn keine Baupläne mehr vorhanden waren.
Zwar ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben, doch kann aus seinen Aussagen nicht unbedingt auf die tatsächlich auftretenden Energiekosten geschlossen werden. Gründe hierfür sind, dass die Berechnung auf einem Normklima in Deutschland und einer Normnutzung, wie einer gleichmäßigen Beheizung des Gebäudes, basiert. Der Standort und das Nutzerverhalten beeinflussen somit die tatsächlichen Energiekosten.
Es wird sich immer wieder für den Bedarfsausweis ausgesprochen, da nur dieser Modernisierungsempfehlungen in Hinblick auf Anlagentechnik und Gebäudedämmung geben kann. Gleichzeitig ist aus Untersuchungen – wie etwa dem von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderten Optimus-Projekt – bekannt, dass Bedarfsausweise tendenziell eine zu schlechte Bewertung von Gebäuden mit hohen Bedarfswerten ergeben. Wird bei Modernisierungsempfehlungen der tatsächliche Verbrauch außer Acht gelassen (für dessen Ermittlung keine Pflicht besteht), ergeben sich unhaltbare Einsparversprechen und falsche Rentabilitätsberechnungen. Für eine angemessene Beurteilung ist die Berücksichtigung des tatsächlichen Verbrauches unerlässlich.