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Förderprogramme prüfen
Prüfen Sie alle Programme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen – nach Höhe der Fördersätze aber auch nach möglichen Kombinationen.
Für die Zuwendung der Mittel gibt es zwei Möglichkeiten:
• Zuschüsse zu den Investitionskosten. Diese werden im Regelfall nach Fertigstellung ausgezahlt.
• Zinsgünstige Darlehen. Diese müssen über eine Bank oder Sparkasse (Ihre „Hausbank“) abgewickelt werden.
Mehrere Förderprogramme in Anspruch nehmen
Sie können verschiedene Förderprogramme in Anspruch nehmen (Kumulation). Es gibt aber auch Förderprogramme, die eine Kumulation ausschließen oder nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze zulassen. Geben Sie im Antrag immer die weiteren Fördermittel an, die Sie in Anspruch nehmen wollen.
Zinskonditionen prüfen
Informieren Sie sich vor der Antragstellung nach den aktuellen Zinskonditionen. Bei einigen Programmen gilt der Zinssatz, der bei Bewilligung des Antrages maßgeblich war.
Erst Fördermittel beantragen, dann starten
Stellen Sie vor Beginn Ihrer Bau-/Modernisierungsmaßnahme den Antrag auf Fördermittel. Für nachträgliche Anträge erhalten Sie in der Regel keine Förderung mehr.
Fehlende Haushaltsmittel – keine Bewilligung
Wegen fehlender Haushaltsmittel von Bund, Ländern und Gemeinden kann es für ein Förderprogramm auch mal keine Bewilligung geben.
Kein Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Ausnahmen bilden dabei die Einspeisevergütungen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.
Auch die Beratung wird gefördert
Eine fachkundige Beratung, z.B. durch einen unabhängigen Energieberater, wird derzeit vom Bund und von einigen Bundesländern gefördert.