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NEUKIRCHEN. Diebe, Mäuse, Sturm und Hagel: Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei der Versicherung für Ihre PV-Anlage achten müssen.
Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach sollen mindestens 20 Jahre halten und werden oft auch über diesen Zeitraum finanziert. Damit die Rentabilitätsrechnung auch aufgeht, ist der passende Versicherungsschutz besonders wichtig.
Eine Photovoltaik-Versicherung ist in der Regel Teil einer Wohngebäudeversicherung. Sie schützt aber nur gegen Risiken, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Daher sollte man das Kleingedruckte genau durchlesen.
PV-Dachanlagen sind vielen Gefahren ausgesetzt. Dazu gehören nicht nur Hagel, Sturm, Schneebelastung und Blitzschlag. Beispielsweise können auch Nagetiere Kabel anknabbern und sogar einen Austausch der gesamten Verkabelung erforderlich machen. Auch mögliche Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus sollten durch die Versicherung abgedeckt sein.
Achten Sie darauf, dass mit Ihrer Police nicht nur die Module und Anlagenteile geschützt sind, sondern im Schadensfall auch Montage, Gerüst- und Installationskosten sowie Ertragsausfälle und erbrachte Eigenleistungen abgedeckt sind. Der Ertragsausfall wird in aller Regel mit einer Pauschalsumme abgegolten, die
sich an der Leistungsfähigkeit der Anlage orientiert. Wichtig ist, dass der Versicherer im Schadenfall die Wiederbeschaffungskosten für aktuelle Geräte ersetzt, wenn die ursprünglich gebaute Anlage aufgrund des technologischen Fortschritts in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt oder ersetzt werden kann.
Doch nicht nur die Anlage muss abgesichert sein. Wichtig ist auch ein Haftpflichtschutz, falls durch die Anlage jemand zu Schaden kommt. Dabei sollte zunächst geklärt werden, ob die private Haftpflicht das Risiko der Photovoltaikanlage umfasst. Ist das – wie bei gewerblichen Anlagen – nicht der Fall, ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung erforderlich. Damit wird das Risiko abgedeckt, dass die Anlage etwa durch herabfallende Teile Passanten verletzt oder Sachen beschädigt.
Zudem wird das Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers abgedeckt, genauso wie Ersatzansprüche bei Umweltschäden, wenn beispielsweise die Anlage Feuer fängt. In diesem Zusammenhang ist die Haftpflichtversicherung gleichzeitig auch als Rechtsschutzpolice im Einsatz, weil sie hilft, unberechtigte Ansprüche abzuwenden. (AE)