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EU-Verordnung: Neugeräte mit weniger Standby-Verbrauch
Standby-Betrieb soll kein Energiefresser mehr sein (Bild: miraliki, pixelio)
Standby-Betrieb soll kein Energiefresser mehr sein (Bild: miraliki, pixelio)
Seit dem 7. Januar 2010 gilt eine neue EU-Verordnung, die den Stromverbrauch von Geräten im Standby-Modus erheblich einschränkt.

Künftig dürfen auf dem EU-Markt verkaufte Geräte im Bereitschaftsmodus nicht mehr als zwei Watt elektrischer Leistung ziehen. Das regelt die Ökodesign-Richtlinie, mit der die Energieeffizienz-Anforderungen für alle in Europa verkauften Produkte festgelegt werden. Die neuen Vorschriften sollen den Stromverbrauch bei Geräten im Standby-Betrieb in der EU bis 2020 um fast 75 Prozent reduzieren. Die dadurch erzielten Einsparungen schätzt die EU auf etwa 35 Terawattstunden – oder umgerechnet in Kohlendioxid eine Einsparung von rund 14 Millionen Tonnen CO2.

Alle Geräte, die neu auf den Markt kommen, müssen den strengen Anforderungen der Richtlinie genügen. Jedoch dürfen bereits auf dem Markt befindliche Geräte, die verschwenderischer mit Strom umgehen, noch verkauft werden. Wer jetzt plant, zum Beispiel einen neuen DVD-Player oder einen Fernseher zu kaufen, sollte sich daher weiterhin beim Händler nach dem Stromverbrauch des Geräts im Bereitschaftsmodus erkundigen.

Im April tritt eine ähnliche Energiespar-Richtlinie für externe Netzteile von Telefonen und Computern in Kraft, die den durch die Spannungswandlung entstehenden Energieverlust solcher Geräte begrenzen soll.

Für Verbraucher kann es sich daher zurzeit als günstig erweisen, mit Neuanschaffungen noch etwas zu warten und bevorzugt Geräte zu wählen, die nach Inkrafttreten der Verordnungen auf den Markt kommen.
 
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