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CHAM. Eine Sonderschullehrerin der pädagogisch-audiologischen Beratungsstelle bietet in den Räumen des Gesundheitsamtes in der Altenstadter Str. 7, am Donnerstag, den 12. Januar 2012 einen kindgemäßen Hör- und Sprachtest und eine Abklärung einer möglichen auditiven Wahrnehmungsstörung an und zeigt individuelle Möglichkeiten der Förderung auf.
Die Sprachentwicklung eines Kindes verläuft selten nach einem vorhersehbaren Schema. Viele Eltern fragen sich, ob die Sprachentwicklung ihres Kindes altersgemäß ist oder ob nicht vielleicht eine Sprachentwicklungsverzögerung vorliegen könnte. Eine solche liegt vor, wenn Störungen in den Bereichen Sprachverständnis, Wortschatz, Grammatik und Artikulation vorhanden sind, die nicht altersgemäß sind.
Auch einzuschätzen, ob ein Kind richtig hört, ist nicht immer einfach. Manchmal haben Kinder aber auch bei der Verarbeitung, Speicherung und Wiedergabe von Gehörtem, der sogenannten auditiven Wahrnehmung, ein Defizit, obwohl der Hörtest in Ordnung war. Die auditive Merkfähigkeit beschreibt die Fähigkeit Gehörtes zu speichern und wiederzuerkennen. Bei Problemen in der Speicherung können sich die Kinder Worte, Aufträge, Geschichten oder Lieder schlecht merken. Es fällt ihnen zudem schwer sich zu konzentrieren. Probleme in der auditiven Merkfähigkeit wirken sich auf alle Fächer in der Schule negativ aus, denn die Kinder nehmen im Unterricht kaum Stoff auf und müssen die Unterrichtsinhalte zuhause nachlernen.
Für Eltern, die Fragen in Bezug auf die Hör- und Sprachentwicklung bzw. die auditive Wahrnehmung ihres Kindes haben, gibt es am Landratsamt - Gesundheitsamt Cham in Zusammenarbeit mit dem Institut für Hörgeschädigte Straubing, eine Beratungsmöglichkeit.
Die Beratung ist kostenlos.
Zur Terminvereinbarung können sich interessierte Eltern an das Landratsamt, Abteilung Gesundheitswesen, unter der Telefonnummer 0 99 71 / 78 457 (Fr. Heinrich) oder 78 461 (Frau Steindl) wenden.